AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler

1. Geltungsbereich

1.1 Die Xilence GmbH, Lavesstrasse 4, 31137 Hildesheim (im folgenden "Xilence") schließt Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit Xilence Bedingungen des Kunden schriftlich anerkennt.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von Xilence erfolgen stets freibleibend und sind unverbindlich.
2.2 Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Xilence zustande.

3. Erfüllungsort und Lieferbedingungen

3.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Lagers von Xilence in Glinde, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Die Lieferung erfolgt, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Lager der Xilence in Glinde.
3.3 Kann Xilence aufgrund eines Umstandes, den sie nicht zu vertreten hat, einschließlich höherer Gewalt, Störung bei der Selbstbelieferung, Streik, Aussperrung etc. die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen nicht einhalten, kann sie eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Termine verlangen oder wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zurücktreten.
3.4 Ist die vom Kunden bestellte Ware nicht verfügbar, insbesondere weil Lieferanten Xilence trotz vertraglicher Verpflichtung nicht beliefern, ist Xilence zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird Xilence den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass das Produkt nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise der Xilence verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Kosten des Versandes trägt der Kunde, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
4.2 Alle Forderungen werden mit Rechnungszustellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.
4.3 Teillieferungen und getrennte Teilrechnungen sind statthaft.
4.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Xilence berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Falls Xilence ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Xilence berechtigt, diesen geltend zu machen.
4.5 Wurde mit dem Kunden schriftlich eine Ratenzahlung vereinbart, so werden bei Verzug des Kunden mit zwei Raten sofort sämtliche noch offene Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung fällig.

5. Preisanpassung

5.1 Xilence ist berechtigt, eine Preisänderung vorzunehmen, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 (vier) Monate liegen. Xilence wird dies schriftlich gegenüber dem Kunden anzeigen. Übersteigt eine Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten deutlich, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.
5.2 Widerspricht der Kunde der Änderung der Höhe der Vergütung innerhalb von 4 Wochen nicht, so gilt die geänderte Vergütung spätestens mit der Inanspruchnahme von Leistungen als genehmigt. Xilence wird auf die Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs bei Änderung der Vergütung noch einmal ausdrücklich hinweisen.

6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

6.1 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
6.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche ist ausgeschlossen.
6.3 Xilence ist berechtigt Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abzutreten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die an den Kunden ausgelieferten Vertragsprodukte bleiben bis zu der endgültigen Bezahlung aller mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehenden Forderungen im Eigentum von Xilence, unbeschadet des Gefahrübergangs aus diesem Vertrag. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsprodukt im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu veräußern und Zahlungen einzuziehen. Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen gegenüber seinen eigenen Kunden aus dem Weiterverkauf des Vertragsproduktes an Xilence ab. Diese ist verpflichtet, die Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, wenn der Wert der Sicherheit den Wert der offenen Forderungen um 20 % überschreitet. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Xilence die Veräußerung und Einziehungsermächtigung des Kunden widerrufen und die zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Informationen und Unterlagen verlangen.
7.2 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag von Xilence. Erfolgt eine Verarbeitung mit Xilence nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt Xilence an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Xilence gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Xilence nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

8. Mängelansprüche

8.1 Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich zu der vertraglich vereinbarten Verwendung nicht eignet. Ein Mangel liegt nicht vor bei geringfügigen Abweichungen, insbesondere gegenüber Shop- oder Prospektabbildungen. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
8.2 Der Kunde hat Xilence einen offensichtlichen Mangel der gelieferten Ware innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist sind diesbezügliche Mängelansprüche ausgeschlossen.
8.3 Eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie lässt die Xilence nur gegen sich gelten, wenn dies schriftlich mit dem Kunden vereinbart wurde.
8.4 Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich und so detailliert wie möglich anzuzeigen. Im Fall des Auftretens von Mängeln kann Xilence nach seiner Wahl die Gewährleistungsansprüche des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) erfüllen. Allerdings hat der Kunde das Recht bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zustimmung des Kunden – die per E-Mail zulässig ist – kann statt der Nacherfüllung auch eine Gutschrift erfolgen, wobei die Ware dann an Xilence zurückzusenden ist. Bei Rücksendung der Ware ist nach Möglichkeit die Originalverpackung beizufügen; diese soll jedoch nicht als Transportverpackung genutzt werden. Wir weisen darauf hin, dass Xilence keine unfreien Sendungen annimmt.
8.5 Der Kunde räumt Xilence eine angemessene Frist für die Mängelbeseitigung ein. Die Minderung für unerhebliche Mängel ist ausgeschlossen.
8.6 Hat der Kunde selbst oder durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Xilence in die Ware eingegriffen, so wird vermutet, dass der Mangel hierdurch entstanden ist. Der Kunde verliert hierdurch seine Mängeleinrede, es sei denn, er weist nach, dass die Mängel nicht auf seinen Eingriff zurückzuführen sind.
8.7 Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in 24 Monaten, gerechnet ab Ablieferung. Bei gebrauchter Ware beträgt die Frist 12 Monate.
8.8 Vor der Rücksendung von Ware an Xilence hat der Kunde eine RMA-Nummer per Online-Formular oder telefonisch anzufordern. Die RMA-Nummer ist außen auf dem Paket / der Palette deutlich sichtbar anzubringen.
8.9 Zur Prüfung von Mängelansprüchen hat der Kunde die Kopien der zugehörigen Einkaufsrechnungen vorzulegen oder die entsprechenden Nummern auf dem Lieferschein mit aufzuführen. Wir behalten uns vor, bei Fehlen der RMA- Nummer/Nachweise nach Ziffer 8.8 und 8.9 die Ware unbearbeitet an den Kunden zurückzusenden.

9. Haftung

9.1 Xilence haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen.
9.2 Die Haftung von Xilence für Schäden, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichem Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist in der Höhe nach unbegrenzt.
9.3 Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von Xilence oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Gleiches gilt bei der Haftung nach zwingenden, gesetzlichen Bestimmungen (z.B. ProdHaftG)
9.4 Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von Xilence zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.
9.5 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) haftet Xilence, wenn keiner der in den Absätzen 2 bis 4 genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Der Begriff der Kardinalspflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
9.6 Im Übrigen ist die Haftung von Xilence ausgeschlossen, insbesondere die Haftung ohne Verschulden.
9.7 Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von Xilence als auch auf ein Verschulden vom Kunden zurückzuführen, muss sich letzterer sein Mitverschulden anrechnen lassen.

10. Warenrücksendung

10.1 Retournierte Ware ist in unbenutztem Zustand (verkaufsfähig) in der Originalverpackung auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Xilence behält sich vor, dem Kunden solche Kosten weiter zu berechnen, die infolge fehlerhafter oder unfreier Versendung entstehen.
10.2 Xilence weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Verschlechterung der Ware eine Entschädigung verlangt werden kann.

11. Datenschutz

11.1 Die Parteien beachten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz und das Telemediengesetz.

12. Sonstiges

12.1 Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
12.2 Auf diesen Vertrag findet Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gerichtsstand ist Hildesheim.
12.3 Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder undurchführbar sein, wird die Wirksamkeit und Durchführung aller übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung ist in jedem Fall durch diejenige wirksame und/oder durchführbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien verfolgten Zweck am nächsten kommt. Vorstehendes gilt entsprechend, falls der Vertrag Lücken enthalten sollte.